Voraussetzungen
- dreijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder
- allgemeinbildender Abschluss (Fachmittelschule, Fachmatura oder gymnasiale Matura) und
- bestandene Eignungsabklärung
Anforderungen
- Physische und psychische Belastbarkeit
- Kommunkations- und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit
- Gute Beobachtungs- und Wahrnehmungsgabe
Finanzielles
Schulgeld
Für HF-Studierende, die mindestens 2 Jahre in der Schweiz leben, werden die Ausbildungskosten durch den Wohnkanton übernommen. Siehe Link:
https://www.edk.ch/de
Ausländische Studierende, die nicht mindestens seit zwei Jahren im Kanton Zürich wohnen, müssen ein Schulgeld bezahlen.
Für weitere Informationen zu Schulgeldfragen wenden Sie sich direkt an die Bildungszentren.
Praktikumsentschädigung
Lohnempfehlungen der Oda Gesundheit Zürich finden Sie hier.
Stipendien
Die Ausbildungen auf Stufe Höhere Fachschule sind grundsätzlich stipendienberechtigt. Der Wohnsitzkanton ist dafür zuständig.
Stipendienberatung des Kantons Zürich
www.stipendien.zh.ch
Telefon 043 259 96 80