Voraussetzungen
- dreijährige Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ, vorzugsweise mit Berufsmatura oder
- allgemeinbildender Abschluss (Fachmittelschule, Fachmatura oder gymnasiale Matura)
Anforderungen
- manuelles und technisches Geschick
- ausgeprägte Beobachtungsgabe
- Freude am Umgang mit Menschen, insbesondere Kinder
- genaue, selbständige Arbeitsweise
Finanzielles
Schulgeld
Für HF-Studierende, die mindestens 2 Jahre in der Schweiz leben, werden die Ausbildungskosten in der Regel durch den Wohnkanton übernommen.
Ausländische Studierende, die nicht mindestens seit zwei Jahren im Kanton Zürich wohnen, müssen ein Schulgeld bezahlen.
Für weitere Informationen zu Schulgeldfragen wende dich direkt an die Bildungszentren.
Praktikumsentschädigung
Lohnempfehlungen der Oda Gesundheit Zürich findest du hier.
Stipendien
Die Ausbildungen auf Stufe Höhere Fachschule sind grundsätzlich stipendienberechtigt. Der Wohnsitzkanton ist dafür zuständig.
Stipendienberatung des Kantons Zürich
www.stipendien.zh.ch
Telefon 043 259 96 80