Berufsabschluss für Erwachsene
Erwachsene, die neu in einen Gesundheitsberuf einsteigen, absolvieren in der Regel eine Ausbildung. Manchmal «rutschen» Erwachsene auch in eine Tätigkeit herein oder absolvieren zuerst einen Kurs für eine Hilfsfunktion, zum Beispiel als Pflegehelfer:in. Wer bereits über Berufserfahrung im angestrebten Berufsfeld verfügt, kann den Abschluss in einem Gesundheitsberuf (EFZ oder EBA) auf unterschiedlichen Wegen nachholen.
Für Erwachsene gibt es daher mehrere Qualifikationsmöglichkeiten, um einen Gesundheitsberuf zu erlernen.
Reguläre Berufslehre
Die reguläre Berufsausbildung eignet sich für Personen mit wenig bis keiner Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld. Sie dauert zwei Jahre (eidg. Berufsattest EBA) bzw. drei Jahre (eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ). Du besuchst den Unterricht an der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung kann eine Befreiung von bestimmten Unterrichts- und/oder Qualifikationsbereichen (z. B. Allgemeinbildung) möglich sein. Die reguläre Berufslehre wird mit der Abschlussprüfung abgeschlossen. Die Vorteile einer Berufslehre sind, dass das Wissen strukturiert vermittelt und die Kompetenzen begleitet aufgebaut werden. Organisatorische Aufgaben werden oft vom Arbeitgeber übernommen. In der Regel arbeitest du in Vollzeit. Der Lohn ist verhandelbar, allerdings muss mit einem eher niedrigen Gehalt gerechnet werden.
Verkürzte Berufslehre
Bei vorhandenen Vorkenntnissen oder bereits abgeschlossener Vorbildung (z. B. berufliche Grundbildung oder Maturität) kann die Berufslehre unter Umständen um ein Jahr verkürzt werden. Eine Befreiung vom Unterrichts- und Qualifikationsbereich «Allgemeinbildung» ist je nach Vorbildung ebenfalls möglich.
Die Verkürzung wird individuell geprüft und auf Antrag des Lehrbetriebs vorgenommen. Sie muss zusammen mit dem Lehrvertrag von den kantonalen Behörden genehmigt werden.
Die verkürzte Lehre entspricht inhaltlich der regulären Lehre. Allerdings bleibt weniger Zeit, um alle notwendigen Kompetenzen zu erwerben und sich auf das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) vorzubereiten.
Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren
Mit Berufserfahrung ist es auch möglich, sich eigenständig auf das Qualifikationsverfahren vorzubereiten. Zur Vorbereitung kannst du mit anderen Lernenden in Regelklassen die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse besuchen. Für bestimmte Berufe werden zudem spezielle Vorbereitungskurse angeboten.
Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Arbeit. Du bleibst in der Regel weiterhin in deinem bisherigen Arbeitsverhältnis, besuchst jedoch die Schule und die Kurse in deiner Freizeit. Teilzeitarbeit ist möglich. Welche Unterstützung du von deinem Arbeitgeber erhältst, hängt von den individuellen Vereinbarungen ab.
Weitere Informationen sowie einen Informationsanlass bietet die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene des Kantons Zürich. Hier kannst du auch die Zulassung beantragen. Da dieser Weg kantonal geregelt ist, solltest du dich gegebenenfalls in deinem Wohnkanton erkundigen.
Validierungsverfahren
Für das Validierungsverfahren wird ebenfalls Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld vorausgesetzt. Im Rahmen des Validierungsverfahrens müssen Berufserfahrungen sowie das erworbene Wissen und Können für den betreffenden Beruf sowohl schriftlich als auch praktisch nachgewiesen werden. Dazu wird ein Dossier erstellt, das beurteilt wird, um vorhandene Kompetenzen anzuerkennen.
Wissenslücken werden in einer ergänzenden Weiterbildung geschlossen. Das Verfahren besteht aus fünf Phasen, wobei der grösste Aufwand meist in der Erstellung des Dossiers und der ergänzenden Bildung liegt. Begleitung und Unterstützung sind bei Bedarf möglich.
Das Validierungsverfahren ist derzeit nur für die Berufe Fachfrau/-mann Gesundheit (EFZ), Fachfrau/-mann Betreuung (EFZ) und ab Frühling 2025 voraussichtlich auch wieder für Medizinische/r Praxisassistent:in verfügbar.
Das Verfahren ist zeitlich flexibel und erfordert Eigenverantwortung sowie eine sorgfältige Planung. Eine Anstellung wird empfohlen.