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Validierung nach Art. 31

Definition

Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Durch dieses Verfahren kann ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangt werden. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen. 

Es wird eine Bilanz der beruflichen Fähigkeiten erstellt, um sie anerkennen zu lassen. Personen, die ein EFZ oder EBA erlangen möchten, erstellen ein Dossier, das ihre während ihrer Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau auflistet. Das Dossier wird anschliessend überprüft. Je nachdem werden die erworbenen Kompetenzen daraufhin ganz oder teilweise angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, können diese durch Zusatzausbildungen gefüllt werden.

Voraussetzungen

Fünf Jahre Berufserfahrung
Für die Zulassung zur Validierung von Bildungsleistungen benötigen Erwachsene eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon in der Regel zwei bis fünf Jahre im angestrebten Beruf.

Information und Beratung

Die Berufsberatungsstelle des Wohnkantons (Eingangsportal) informiert über das Vorgehen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Eingangsportal
www.eingangsportal.ch 

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