Eignungsverfahren
Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangsekretariat folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft dreistufig und besteht aus:
- einer schriftlichen Eignungsabklärung mit Prüfung der kognitiven Fähigkeiten (Aufgaben zur Prüfung der Problemlösefähigkeit, des Abstraktionsvermögens sowie der Beobachtungskompetenz)
- einem strukturierten Interview zur Abklärung der Selbst- und Sozialkompetenz
- einer Beurteilung der praktischen Eignung anhand des Arbeitszeugnisses
Zusatzmodul A
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