- dreijährige Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder
- allgemeinbildender Abschluss (Fachmittelschule, Fachmatura oder gymnasiale Matura)
- bestandenes Eignungsverfahren
- Ausbildungsplatz in einer anerkannten Institution
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Freude am Umgang mit Menschen, insbesondere mit Betagten und Behinderten
- musisches, gestalterisches und manuelles Geschick
- physische und psychische Belastbarkeit
- Geduld und Einfühlungsvermögen