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Zulassung zum Masterstudium Master in Pflege

Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium der Pflegewissenschaft ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen der Universität Basel. Diese sind in der Studierendenordnung (§ 13 ff.), in den Zulassungsrichtlinien sowie in der Ordnung für das Masterstudium der Pflegewissenschaft (§ 3) festgehalten. Bestimmungen betreffend das Aufnahmeverfahren im Falle einer Zulassungsbeschränkung finden sich in der Ordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Masterstudium der Pflegewissenschaft.

Zulassungbeschränkung
Die Aufnahmekapazität im Masterstudium der Pflegewissenschaft ist begrenzt. Sollte es aufgrund der bis zum 15. Februar vorliegenden Anmeldungen erforderlich sein, den Zugang zu begrenzen, wird ein Aufnahmeverfahren eingeleitet (Ordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Masterstudium der Pflegewissenschaft). Das Aufnahmeverfahren besteht aus einem schriftlichen Test, welcher der Abklärung der Eignung für das Studium der Pflegewissenschaft dient und zum Teil in englischer Sprache ist. Der Test findet am 11. Juni 2021 statt.

Alle weiteren Informationen zur Zulassung finden Sie auf der Seite der Universität Basel: www.unibas.ch/zulassung

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