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Ausbildung nach Art. 32

Erwachsene mit ausgewiesener, mehrjähriger Berufserfahrung, aber ohne Abschluss, können einen Abschluss nachholen. Für folgende Berufe ist dies möglich: Assistent/-in Gesundheit und Soziales (EBA), Fachfrau/-mann Gesundheit (EFZ) und Med. Praxisassistent/-in (EFZ). 

Die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten eignen Sie sich in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung an. Diese Weiterbildung führt zum eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss (EBA oder EFZ). 

Informationen FaGe und AGS
Auf der Internetseite der Berufsfachschule Gesundheit Baselland finden Sie die Informationen zu den Berufen FaGe und AGS. Hier geht es zur Seite: www.bfg-baselland.ch

Termine Informationsanlässe FaGe und AGS

Bei Interesse besuchen Sie einen obligatorischen Informationsanlass. Die Termine finden Sie auf dieser Seite: www.bfg-baselland.ch

Beratung

Für eine Beratung wenden Sie sich an die kantonale Berufs- und Laufbahnberatung. www.eingangsportal.ch 

Informationen MPA

Im folgenden Dokument finden Sie alle relevanten Informationen zum Beruf MPA: Zum PDF-Dokument