Vorbildung
- dreijährige Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder
- allgemeinbildender Abschluss (Fachmittelschule, Fachmatura oder Matura)
- bestandenes Eignungsverfahren
Anforderungen
- Interesse an zahnmedizinischen Fragen und an der Gesundheitsförderung
- Freude am Umgang mit Menschen
- gute Beobachtungsgabe und manuelles Geschick
- Selbstständigkeit im professionellen Handeln
- psychische und physische Belastbarkeit
Finanzielles
Schulgeld
Für HF-Studierende, die mindestens 2 Jahre in der Schweiz leben, werden die Ausbildungskosten durch den Wohnkanton übernommen edk.ch.
Für weitere Informationen zu Schulgeldfragen wenden Sie sich direkt an die Bildungszentren.
Stipendien
Die Ausbildungen auf Stufe Höhere Fachschule sind grundsätzlich stipendienberechtigt. Der Wohnsitzkanton ist dafür zuständig.
Stipendienberatung des Kantons Graubünden, gr.ch, Telefon 081 257 20 90