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Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA

Wenn Sie Berufserfahrung im Bereich der Pflege und Betreuung gesammelt, aber noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben, können Sie diesen auf dem sogenannten 2. Bildungsweg erwerben. Dies ermöglichen die Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) respektive die Art. 31 und Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV).

Die zwei Wege zu einem EBA AGS

Zulassung zum QV Art. 32 (ohne gesetzlich geregelten Bildungsgang)
= ohne Lehrvertrag

Die vorausgesetzte Berufserfahrung ist in der Bildungsverordnung AGS präzisiert:
5 Jahre gesamt, davon 2 Jahre zu 80 % im Tätigkeitsbereich der AGS gem. Art. 14 lit. c

2-jährige Grundbildung (mit gesetzlich geregeltem Bildungsgang)
= mit Lehrvertrag

Eine verkürzte Ausbildung ist nicht möglich.

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