Zulassung zum QV Art. 32 (ohne gesetzlich geregelten Bildungsgang)
= ohne Lehrvertrag
Die vorausgesetzte Berufserfahrung ist in der Bildungsverordnung AGS präzisiert:
5 Jahre gesamt, davon 2 Jahre zu 80 % im Tätigkeitsbereich der AGS gem. Art. 14 lit. c
2-jährige Grundbildung (mit gesetzlich geregeltem Bildungsgang)
= mit Lehrvertrag
Eine verkürzte Ausbildung ist nicht möglich.