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Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ

Wenn Sie Berufserfahrung im Bereich der Pflege und Betreuung gesammelt, aber noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben, können Sie diesen auf dem sogenannten 2. Bildungsweg oder über ein Verfahren zur «Validierung von Bildungsleistungen» erwerben. Dies ermöglichen die Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) respektive die Art. 31 und Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV).

Die drei Wege zu einem EFZ FaGe

Zulassung zum QV Art. 32 (ohne gesetzlich geregelten Bildungsgang)
= ohne Lehrvertrag

Zum Qualifikationsverfahren (QV) nach Art. 32 BBV kann zugelassen werden, wer mind. 5 Jahre Berufserfahrung, davon mind. 3 Jahre im Berufsfeld Pflege und Betreuung nachweisen kann.
Das entsprechende Gesuch ist dem Berufsinspektorat einzureichen:
Merkblatt und Formular

Vorbereitungslehrgang auf das QV FaGe
Für den Weg ohne Lehrvertrag bietet das BGS - Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, Chur den bewährten zweijährigen Lehrgang «FaGe für Erwachsene» an. Informieren Sie sich über Anmeldung, Inhalte und Ablauf des Lehrgangs beim BGS.

Verkürzte Grundbildung (mit gesetzlich geregelten Bildungsgang)
= mit Lehrvertrag

Das kantonale Berufsinspektorat kann gem. Art. 18 Abs. 1 des BBG und unter Berücksichtigung der gültigen Bildungsverordnung (BiVo) FaGe die reguläre Lehre auf 2 Jahre verkürzen.
Bitte richten Sie individuelle Anfragen direkt an das Berufsinspektorat.

Validierung von Bildungsleistungen

Bei der Validierung gem. Art. 31 BBV weisen Sie Ihre bereits erworbenen Kompetenzen nach, welche durch Expertinnen / Experten nach einem standardisierten Verfahren analysiert (validiert) werden. Allfällige Bildungslücken müssen danach geschlossen werden. Sie benötigen mind. 5 Jahre Berufserfahrung, damit Sie zur Validierung zugelassen werden.
Bitte nehmen Sie bei Interesse mit der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Graubünden Kontakt auf.

Regelung Validierung von Bildungsleistungen

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