Voraussetzungen
- allgemeinbildender Abschluss (Fachmatura oder gymnasiale Matura) oder abgeschlossene Lehre (EFZ) mit Berufsmatura
- je nach Vorbildung zusätzliche Praktika
- bestandenes Eignungsverfahren
Persönliche Voraussetzungen
- physische und psychische Belastbarkeit
- Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen
- Verantwortungsbewusstsein
- Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit
- Gute Beobachtungs- und Wahrnehmungsgabe
- Freude an Recherche und Forschung
Ausbildung
Zwei Drittel der Vollzeitausbildung findet an der Fachhochschule statt, ein Drittel in Form von Praktika in Institutionen des Gesundheitswesens.
Abschluss
Bachelor of Science FH in Pflege
Finanzielles
Semestergebühren
Die Semestergebühren betragen 720 Franken, auch für ausserkantonale Studierende.
Für ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz werden zusätzliche 500 Franken erhoben.
Praktikumsentschädigung
Lohnempfehlungen der OdA GS Thurgau finden Sie hier.
Stipendien
Ausbildungen an Fachhochschulen sind grundsätzlich stipendienberechtigt. Der Wohnsitzkanton ist für die entsprechenden Abklärungen zuständig.
Stipendienberatung des Kantons Thurgau
www.stipendien.tg.ch