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Voraussetzungen Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ

Voraussetzungen
Abgeschlossene Volksschule, mittlere oder oberste Schulstufe

Anforderungen

  • Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität und Geduld
  • körperliche und psychische Gesundheit sowie Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • manuelle Geschicklichkeit

Ausbildung
Die berufliche Grundbildung dauert drei Jahre. Es gibt zudem eine verkürzte, zweijährige Ausbildung für Erwachsene (ab 22 Jahren) mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen. Der berufliche Fachunterricht findet an der Berufsfachschule statt:

  • Erstes und zweites Ausbildungsjahr: zwei Tage pro Woche
  • Drittes Ausbildungsjahr: ein Tag pro Woche

Adressen von möglichen Lehrbetrieben sind im Lehrstellennachweis im Internet unter
berufsberatung.ch aufgelistet.
Links zur Verordnung über die berufliche Grundbildung und zum Bildungsplan.

Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als «Fachmann/-frau Gesundheit EFZ»

Voraussetzungen für das Validierungsverfahren

  • gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich (das Dossier muss in Deutsch verfasst werden)
  • Zugang zu einem PC mit Internetanschluss (das Dossier wird mithilfe eines Validierungs-Tools erstellt)
  • fünf Jahre berufliche Erfahrung (Stichdatum ist der Antrag zur Ausstellung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses EFZ)

Ablauf des Verfahrens
Das Validierungsverfahren besteht aus verschiedenen Phasen, die Sie Schritt für Schritt durchlaufen.

Phase 1: Information
An einem obligatorischen Informationsanlass (OIA) am biz Oerlikon erfahren Sie, für wen sich das Validierungsverfahren eignet, wie es abläuft, was Ihr Arbeitgeber wissen muss und wie lange das Verfahren dauert. Detailinformationen zum OIA, Daten und Anmeldeformular finden Sie hier. Die Anmeldung zum OIA muss online erfolgen.

Phase 2: Bilanzierung
Sie benennen Ihre Fähigkeiten und dokumentieren sie in einem vorgegebenen Dossier. Während dieser Phase der schriftlichen Bilanzierung Ihrer Kompetenzen werden sie von Coachs begleitet und unterstützt. Detailinformationen zu unseren Unterstützungsangeboten finden Sie hier. Die Anmeldung zu einem Unterstützungsangebot ist erst nach dem Besuch eines obligatorischen Informationsanlasses möglich.

Phase 3: Beurteilung
Ihr Dossier wird von Expertinnen und Experten der Prüfungskommission beurteilt.

Phase 4a: Anrechnung
Die Prüfungskommission entscheidet, welche Kompetenzen Ihnen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) zur Fachfrau oder zum Fachmann Gesundheit angerechnet werden, und welche Ausbildungsmodule Sie noch besuchen müssen.

Ergänzende Bildung
Sie schliessen Ihre Lücken mit Modulen der ergänzenden Bildung im ZAG, Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich, in Winterthur.

Phase 4b: Zertifizierung
Sie reichen die nachgeholten Modulabschlüsse ein. Sind alle Anforderungen erfüllt

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