Voraussetzungen
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau oder Fachmann Gesundheit oder Diplom als Pflegefachfrau/-mann DN I oder einen Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK oder
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau oder Fachmann Betreuung Fachrichtung Betagtenbetreuung / generalistische Ausrichtung mit einem Kompetenznachweis über medizinaltechnische Verrichtungen oder
- einen gleichwertigen Abschluss und
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Langzeitpflege und –betreuung.