Sie befinden sich auf der Seite des Kantons Thurgau.

Spezialist/in für angewandte Kinästhetik

Der Spezialist die Spezialistin für angewandte Kinästhetik befasst sich mit der Sensibilisierung der Bewegungswahrnehmung und der Entwicklung der Bewegungskompetenz in alltäglichen Aktivitäten.

Einerseits unterstützt er/sie in ihren beruflichen Praxisfeldern die Mitarbeiter/-innen in ihrer Kompetenz, die eigene Bewegung im beruflichen Alltag bewusst und differenziert wahrzunehmen und gesundheitsfördernd an die jeweilige Situation anzupassen.

Andererseits ist der/die Spezialist/-in für eine lern- und gesundheitsfördernde Gestaltung der Unterstützung von Klient/-innen in ihren alltäglichen Aktivitäten, so z. B. beim Liegen, Sitzen, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege. Er/sie entwickelt in der Interaktion mit den Klient/-innen und zusammen mit den Mitarbeiter/innen Unterstützungsangebote, die er/sie individuell an die Situation anpasst. Er/sie verfolgt dabei das Ziel, dass die pflege- / betreuungsbedürftigen Menschen ihre Aktivitäten möglichst selbstständig durchführen und ihre Bewegungsmöglichkeiten erweitern können.

Er/sie arbeitet interdisziplinär mit allen Fachpersonen zusammen, z. B. mit Therapeut-/innen, Pflegefachleuten oder Ärzt/-innen, und berät Angehörige. Grundsätzlich koordiniert, organisiert und dokumentiert sie selbstständig ihre Arbeit.

Die Spezialistinnen/Spezialisten für angewandte Kinästhetik

  • leisten in ihren Betrieben einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von arbeitsbedingten körperlichen Überlastungsschäden und damit von Arbeitsausfällen.
  • tragen dazu bei, dass die Klient/-innen früher mobil werden oder länger mobil und selbstständig bleiben. Neben dem wirtschaftlichen Faktor kommt dabei auch der gesellschaftliche Faktor der sozialen Integration zum Tragen.
  • unterstützen innerbetrieblich die interdisziplinäre Zusammenarbeit, fördern eine gemeinsame innerbetriebliche Lernkultur und eine gegenseitige Verständigung.
  • leisten einen Beitrag zu einem achtsamen und humanen Umgang mit Menschen unter Einbezug der zur Verfügung stehenden individuellen Ressourcen.

Berufsprüfung

Im Unterschied zu den höheren Fachschulen oder anderen vergleichbaren Bildungsabschlüssen sind die eidgenössischen Prüfungen nicht durch ihre Curricula (Bildungsinhalte, -weg) definiert. Sie sind sogenannt output-gesteuert. Das heisst, sie orientieren sich an den Handlungskompetenzen, die jemand haben muss, um eine berufliche Funktion in der Arbeitswelt erfolgreich auszuführen.

Aus dieser Besonderheit ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität des Prüfungsverfahrens. Dieses muss in besonderer Weise kompetenzorientiert sein und darf sich nicht damit begnügen, Fachwissen abzufragen.

Die Prüfung beinhaltet folgende Teile:

1. Projektarbeit

In diesem Teil der Prüfung thematisiert eine Projektarbeit ein selbstgewähltes Projekt rund um das Thema «Bewegungslernprozesse gestalten mit Klient/-innen». Es geht dabei darum, die Ausgangslage, Lernprozesse und Schlüsse aus dem Gesamtprozess des Projektes als Erfahrungsbericht fachlich begründet und nachvollziehbar zu verarbeiten und zu präsentieren. Der Prüfungsteil «Projektarbeit setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Projektarbeit und einer mündliche Präsentation derselben.

2. Handlungkompetenz

In diesem Teil der Prüfung geht es um die Kompetenz, die Unterstützung über Berührung und Bewegung in verschiedenen alltäglichen Aktivitäten angepasst und lernfördernd zu gestalten. Die Handlingkompetenz wird praktisch in Unterstützungssituationen mit den Expert/-innen geprüft.

3. Anleitung von Mitarbeiter/-innen

In diesem Teil der Prüfung geht es um die Kompetenz, Lernprozesse mit Mitarbeiter/-innen im Rahmen von Praxisbegleitungen, Fallbearbeitungen, kleinen Workshops o. Ä. zu gestalten. Dabei werden vor allem die Kompetenzen in Bezug auf die methodisch-didaktische Gestaltung der Lernumgebung sowie das fachlich-inhaltliche Verständnis gewichtet. In der schriftlichen Auswertung ist die Kompetenz zur Selbstreflexion und Evaluation gefragt. Dieser Prüfungsteil beinhaltet eine praktische Anleitungssituation gefolgt von einer schriftlichen Auswertung.

4. Fachprüfung

In diesem Teil der Prüfung werden Fragen und Themen der Prüfungs­teile «Projektarbeit» und «Anleitung von Mitarbeiter/-innen» thematisiert, analysiert und diskutiert und dabei die Verknüpfungen mit theoretischen Grundlagen der Kinästhetik und dem Konzeptverständnis geprüft. Dieser Prüfungsteil findet als Fachgespräch mit den Expert/-innen statt.

Weitere Informationen

Diese Website verwendet Cookies.

Um den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Website zu gewährleisten und Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

Einstellungen anpassen
  • Erforderliche Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.