Das Gesuch um Zulassung, das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 finden Sie beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Erwachsene können einen Berufsabschluss nachholen. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung regelt dies. Vorausgesetzt wird für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung.
Das Gesuch um Zulassung, das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 finden Sie beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Um den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Website zu gewährleisten und Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
Erforderliche Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.