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Ausbildung nach Art. 32

Erwachsene können einen Berufsabschluss nachholen. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung regelt dies. Vorausgesetzt wird für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung.

Das Gesuch um Zulassung, das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 finden Sie beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Übersicht Nachholbildung

www.abb.tg.ch

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