Voraussetzungen
- dreijährige Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder
- allgemeinbildender Abschluss (Fachmittelschule, Fachmatura oder gymnasiale Matura)
- bestandenes Eignungsverfahren
- Ausbildungsplatz in einer anerkannten Institution
Anforderungen
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Freude am Umgang mit Menschen, insbesondere mit Betagten und Behinderten
- musisches, gestalterisches und manuelles Geschick
- physische und psychische Belastbarkeit
- Geduld und Einfühlungsvermögen
Eignungsverfahren
Wer sich für eine Ausbildung im Gesundheitswesen auf Stufe Höhere Fachschule (HF) bewirbt, muss eine Eignungsabklärung durchlaufen. Die Bildungsanbieter sind selbst für die kostenlosen Eignungsverfahren zukünftiger HF-Studierender zuständig.
Finanzielles
Schulgeld
Für HF-Studierende, die mindestens 2 Jahre in der Schweiz leben, werden die Ausbildungskosten durch den Wohnkanton übernommen. Siehe Link:
http://www.edk.ch/dyn/21415.php
Ausländische Studierende, die nicht mindestens seit zwei Jahren im Kanton Zürich wohnen, müssen ein Schulgeld bezahlen.
Für weitere Informationen zu Schulgeldfragen wenden Sie sich direkt an die Bildungszentren.
Praktikumsentschädigung
Lohnempfehlungen der OdA Gesundheit Soziales SG AR AI FL finden Sie hier.