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Validierung als Fachfrau/- mann Gesundheit (FaGe)

Sie arbeiten seit mehreren Jahren im Gesundheitswesen in der Pflege und wollen das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fachmann Gesundheit (FaGe) erlangen? Dann können Sie Ihre Berufserfahrung im Validierungsverfahren anerkennen lassen.

Ausbildung / Kurs

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung St. Gallen
Teufenerstrasse 1/3
9001 St. Gallen
Telefon 058 229 72 11
Fax 058 229 72 12
E-Mail info.blbstgallen@sg.ch

Dauer / Abschluss

Ablauf des Verfahrens

Das Validierungsverfahren besteht aus verschiedenen Phasen, die Sie Schritt für Schritt durchlaufen.

Phase 1: Information und Beratung
Sie nehmen an obligatorischen Informationsanlässen (OIA) teil.
Ziel: Sie wissen Bescheid über das Validierungsverfahren und können die nächsten Schritte planen.

Phase 2: Bilanzierung
Sie dokumentieren Ihr Wissen und Können in einem Dossier
Ziel: Sie belegen Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen nach vorgegebenen Kriterien, welche Sie für den angestrebten Berufsabschluss bereits besitzen und erhalten die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Phase 3: Beurteilung
Das Dossier wird durch Experten und Expertinnen geprüft
Ziel: Ihr Dossier wird von Experten überprüft und in einem Beurteilungsgespräch werden offene Fragen geklärt und Ihr Dossier verifiziert.

Phase 4: Validierung
Ihre Kompetenzen werden in einer Lernleistungsbestätigung angerechnet.
Ziel: Sie wissen, welche Kompetenzen Ihnen angerechnet werden und welche Sie zusätzlich erwerben müssen.

Ergänzende Bildung: Sie absolvieren die vorgegebenen Kurse und erwerben so die fehlenden Kompetenzen.

Ziel: Sie haben die nötigen berufskundlichen und allgemeinbildenden Kursmodule besucht und absolvieren den Modulabschluss. Die entsprechenden Bestätigungen reichen Sie für die Anerkennung ein.

Phase 5: Zertifizierung
Sind alle Anforderungen erfüllt, werden das EFZ und ein Lernleistungsausweis ausgestellt.
Ziel: Ihre Unterlagen werden noch einmal geprüft. Wenn alle Bestehensregeln für den Berufsabschluss erfüllt sind, erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.

Voraussetzungen / Anstellung

Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV:

  • Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung
  • Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungsverordnung im angestrebten Beruf.
  • Sie wohnen im Kanton St.Gallen: Wohnsitzbestätigung
  • Sie wohnen nicht im Kanton St.Gallen: Zuweisung durch den Wohnkanton.
  • Eine Anstellung ist nicht notwendig.
  • Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens Sprachniveau B1.

Besonderheiten
Das Validierungsverfahren kann berufsbegleitend absolviert werden. Das Erstellen des Dossiers setzt vertiefte Kenntnisse der deutschen Sprache voraus und Sie sollten gewohnt sein, selbständig zu arbeiten und ihr Tun kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren.

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